Leitet die Urteilsänderung beim Debüt von Marutjan einen Wandel im Profiboxen ein?

Araik Marutjan auf dem Weg ins Krankenhaus - Foto: Wolfgang Wycisk

Araik Marutjan auf dem Weg ins Krankenhaus – Foto: Wolfgang Wycisk

Profiboxen ist archaisch und brutal. Dabei stehen sich zwei Personen gegenüber, die mit ihren Fäusten aufeinander einschlagen. Die Regeln sind weitestgehend selbsterklärend. Wer KO geschlagen wird, hat verloren. Wer aufgibt, hat verloren. Wer nicht weiter machen kann, hat verloren. Wer weniger Runden für sich entscheiden kann, hat verloren. Mehr oder weniger so war es schon von alters her. Jedenfalls war es so bis zum 04. März 2017. An diesem Tag nämlich geschah etwas entweder Einzigartiges oder etwas, das das Boxen verändern wird.
Was also passierte am 04. März 2017? An diesem besagten Tag, einem Samstag, bestritt Araik Marutjan in Wangen im Allgäu sein Profidebüt. Marutjan, der Bronzemedaillengewinner der Amateurweltmeisterschaften und Silbermedaillengewinner der Europameisterschaften der Amateure 2013 im Weltergewicht, hatte von Team Sauerland einen Profivertrag bekommen. Angedacht war wohl auch, den in Armenien geborenen Marutjan unter dem Künstlernamen Rayko Löwe boxen zu lassen. Davon habe ich aber seither nichts mehr weiter gehört.
Bei seinem Profidebüt bekam Marutjan es mit Serhii Ksendzov zu tun. Der in der Ukraine geborene und in Köln lebende Ksendzov bestritt bis zu der besagten Begegnung drei Kämpfe. Den ersten konnte er gewinnen, die folgenden zwei aber verlor er. Im Januar 2016 stand er zum letzten Mal im Ring.
Soweit zu lesen war, dominierte Sauerlands neuer Mittelgewichtler Marutjan den Kampf. Es schien alles danach auszusehen, als würde er seinen Gegner in der vierten Runde KO schlagen. M.a.W. sah es so aus, als würde der Kampf genauso ausgehen, wie das Management von Marutjan es wünschte. Dann jedoch passierte das Unerwartete: Marutjan erlitt einen Achillessehnen-Abriss.
Nun sollte man annehmen, dass dies genau die Folgen haben sollte, die so etwas schon seit ungefähr 3.000 Jahren beim Boxen nun mal hat. Das bedeutet aber nichts anderes als, dass derjenige, der nicht weiterboxen kann und aufgibt, eben zum Verlierer erklärt wird und derjenige, der weiterkämpfen kann und will, zum Sieger. Wir sprechen natürlich nur von Fällen, in denen Verletzungen nicht durch Fouls und sonstige Dinge zu Stande gekommen sind. Es wäre demnach also zu erwarten gewesen, dass man Ksendzov zum Sieger und Marutjan zum Verlierer erklärt hätte.
Ich möchte nun allerdings vorab bemerken, dass ich leider kein Jurist bin und auch an keiner Schulung für Regelkunde eines deutschen Boxverbandes teilgenommen habe. Alle Aussagen hier im Text sind somit lediglich Meinungsäußerungen eines Laien, der schon die eine oder andere Boxveranstaltung besucht hat und versucht, die Angelegenheit mit etwas gesundem Menschenverstand zu betrachten.
Zurück zum Kampf von Araik Marutjan. Berichten zufolge, die im Internet publiziert wurden, lautete das Urteil, das im Ring verkündet wurde, No Contest. Das zieht dann natürlich die Frage nach sich, warum, also aufgrund welcher Regeln, das Kampfgericht des Bundes Deutscher Berufsboxer so entscheiden konnte. Laut boxrec waren Bernd Hupfer der Ringrichter, Irene Kostenko und Jürgen Langos die Punktrichter und Alexander Walter Delegierter.
Offensichtlich aber hat aber der älteste Berufsboxerverband Deutschlands das No Contest nachträglich noch mal geändert. Später hieß es nämlich in einer Pressemeldung von Team Sauerland: „Sauerlands Mittelgewichtler Araik Marutjan siegt nach seinem verletzungsbedingten Abbruch durch technischen Punktsieg gegen den Ukrainer Serhii Ksendzov.“ Für den einfachen Boxzuschauer wird das ja nun noch unverständlicher als der No Contest. Wie kann denn jemand, der den Kampf doch offenbar aufgegeben hat, zum Punktsieger erklärt werden?

Exkurs: Stellen wir uns für einen Moment vor, der Kampf wäre anders verlaufen. Der Debütant von Team Sauerland, Araik Marutjan, hätte nicht in den Kampf gefunden und Serhii Ksendzov ihn dermaßen vorgeführt, eventuell auch mit Niederschlägen, dass die Punkrichter nicht umhin gekonnt hätten, Ksendzov die ersten drei Runden zu geben. Dann, in der vierten Runde, hätte Marutjan den Kampf gedreht, so dass es nur noch als eine Frage der Zeit erschienen wäre, wann er seinen Gegner KO schlägt. Dann das abrupte Ende, Ksendzov reißt die Achillessehne und er muss aufgeben. Und nun versuchen wir uns vorzustellen, das Kampfgericht des BDB hätte erst den Kampf als No Contest gewertet und später Serhii Ksendzov zum Punktsieger erklärt. – Also ich komme einfach nicht weiter.
Die Urteilsänderung wurde in besagter Meldung durch die Satzung des BDB, Artikel 21, Absatz 4, gerechtfertigt, in der von unfallbedingter oder durch höhere Gewalt verursachter Verletzung die Rede ist. Da Marutjan bis zum Zeitpunkt des Abbruchs auf „allen Punktzetteln deutlich vorne lag“ wurde das Urteil in einen „technischen Punktsieg“ umgewandelt. Um die Urteilsänderung zu erklären, wurde in der besagten Pressemeldung der Originalwortlaut aus den „sportliche Regeln“ des BDB zitiert:
„Falls ein Boxer sich unfallbedingt oder durch höhere Gewalt verletzt, so
dass der Kampf nicht fortgesetzt werden kann, muss bis Ende der 3. Runde das
Urteil“ ohne Entscheidung“ lauten. Die Runde ist mit dem Gongschlag beendet.
Die daran anschließende Pause zählt schon zur nächsten Runde. Die
angefangene Runde ist zu bewerten. Hat keine Aktion stattgefunden ist die
Runde mit 10:10 zu bewerten. Bei Damenkämpfen muss bis Ende der 3. Runde das Urteil „ohne Entscheidung“ lauten.
Ringrichter, Punktrichter und der Delegierte müssen sich vor Bekanntgabe des
Urteils beraten. Nach Beginn der 4. Runde hat eine Punktwertung zu erfolgen.
Das Urteil lautet dann „technischer Punktsieg“ oder „technisches
Unentschieden“.“
Soweit der Wortlaut der sportlichen Regeln des BDB, Artikel 21, Absatz 4. Nun steht aber vor (!) dem zitierten 4. Absatz, nämlich in Absatz 2 folgendes:
„Der KO-Sieg wird erklärt bei einer Kampfunfähigkeit des Gegners durch Niederschlag von 10 Sekunden Dauer und im Falle des § 23 Abs. 7 der „Sportlichen Regeln“ sowie, wenn die Schwere des Niederschlages einen Abbruch des Kampfes ohne Auszählen rechtfertigt.

Der technische KO-Sieg wird erklärt bei:

# Abbruch des Kampfes durch den Ringrichter wegen zu großer Überlegenheit eines Boxers
# Aufgabe durch den Chefsekundanten eines Boxers durch das Werfen von Schwamm oder Handtuch.
# durch Aufgabe des Boxers selbst
Zum Sieger durch Aufgabe wird der Boxer erklärt, dessen Gegner den Kampf selbst aufgibt.
Zum Sieger durch Abbruch wegen Verletzung wird der Boxer erklärt, dessen Gegner wegen Verletzung vom Ringrichter aus dem Ring genommen wird. Dies gilt nicht bei Verletzungen eines Boxers durch unkorrekte Kampfhandlungen des Gegners.“

Wie gesagt, leider bin ich kein Jurist und leider habe ich auch an keinen Schulungen des Bundes Deutscher Berufsboxer über Regelkunde teilgenommen. Daher kann ich hier nur versuchen, mit gesundem Menschenverstand und mit Erfahrungswerten an die Sache heranzugehen. Danach aber hat der Boxer, der sich verletzt und nicht weiter boxen kann, automatisch verloren, es sei denn die Verletzung entstand durch ein Foul. Punkt. Nach meinem Verständnis der Regeln des BDB hat Araik Marutjan durch TKO verloren.
Soweit ich das verstehe, bezieht sich die Regelung für unfallbedingte Verletzungen und die Verletzung durch höhere Gewalt in Artikel 21, Absatz 4 der Satzung des BDB auf Fälle, die sich etwa dadurch ergeben, dass der Ring zusammenbricht, die Beleuchtung oder Fallschirmspringer herunterkommen oder was Ähnliches.
Hinzu kommt, dass Gesetze und Verordnungen doch gewöhnlich hierarchisch geordnet sind – wenn ich da richtig informiert bin. D.h. das Wichtigste steht vorne. So liest sich Artikel 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland so:
„(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“
Mir sagt das, dies ist das Wichtigste und steht dementsprechend über und vor anderen Regeln, weil es allen anderen Regeln übergeordnet ist. Auf das Regelwerk des BDB bezogen, heißt das, dass Artikel 21, Absatz 2 nicht nur geographisch vor Artikel 21, Absatz 4 steht, sondern auch aufgrund seiner Bedeutung.
Der Trainer von Araik Marutjan, Jürgen Brähmer, schrieb: „Es ist wohl das Schlimmste, was einem jungen Sportler bei seinem Profidebüt passieren kann. Eine so schwere Verletzung wie ein Achillessehnenriss, ausgerechnet im ersten Kampf, den man bis dato klar dominiert hat.“ – Das ist absolut richtig. Ich bin mir sicher, dass jeder Boxfan in Deutschland Araik Marutjan eine baldige Genesung und viele sportlichen Erfolge wünscht.
Nichtsdestotrotz steht der BDB in der Pflicht zu erklären, wieso Marutjan trotz seiner wohl verletzungsbedingten Aufgabe zum Sieger des Kampfes erklärt wurde. Das ist wichtig für jeden Boxer, der bei einer Veranstaltung, die vom Bund Deutscher Berufsboxer sanktioniert wird, auftritt. Im Augenblick sieht alles danach aus, als hätte der BDB einen Präzedenzfall geschaffen, so dass in Zukunft verletzungsbedingt abgebrochene Kämpfe anders gewertet werden könnten als bislang üblich. Wieso sollte denn Alexander Walter, der Delegierte des BDB, sonst ein Urteil ändern.

Text: Uwe Betker

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